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Arbeitsgemeinschaft: MENSCHENRECHTE VERSTEHEN. EINFÜHRUNG IN DIE MENSCHENRECHTSBILDUNG

Beginn
07.12.2011, 09:00 Uhr
Ende
07.12.2011, 17:00 Uhr
Ort
ETC Graz
Elisabethstraße 50B / Erdgeschoss
8010   Graz

Menschenrechtsbildung gehört zu den Grundlagen einer demokratischen und pluralistischen Gesellschaft. Nur Menschen, welche die Grundlagen und Prinzipien der Menschenrechte kennen und verstehen, werden bereit sein, für ihre eigenen Rechte und die anderer einzutreten und sie zu schützen. Die Grundlage für ein solches Engagement ist also Information. `Verstehen` muss allerdings mehr umfassen als die bloß kognitive Aneignung von Wissen, vielmehr hat Menschenrechtsbildung zwei unverzichtbare Ziele: Lernen ÜBER Menschenrechte und Lernen FÜR Menschenrechte. Lernen über Menschenrechte ist in weiten Teilen kognitives Lernen. Lernen für Menschenrechte bedeutet, die Prinzipien der menschlichen Gleichheit und Würde zu verstehen und anzunehmen sowie sich für die Achtung und den Schutz der Rechte aller Menschen einzusetzen.

Grundsätzlich umfasst Menschenrechtsbildung vier Teilbereiche, die nur gemeinsam ihre volle Wirksamkeit für die Menschenrechte entfalten: Vermittlung von Wissen und Informationen, Herausbildung von Fähigkeiten und Fertigkeiten, Gestaltung von Einstellungen und Setzen von Handlungen in der Umsetzung des Gelernten und dem Engagement für Menschenrechte.

So ist es wenig sinnvoll, Menschenrechtsnormen isoliert zu unterrichten und zu lernen, ohne gleichzeitig das Bewusstsein für Menschenrechte zu formen - im Extremfall könnten ohne das entsprechende Bewusstsein die Normen zur Menschenrechtsverletzung hart an der rechtlichen Grenze führen, während andererseits das bloße Bewusstsein ohne Wissen um die rechtliche Basis und ohne die Fähigkeit, diese umzusetzen, ein Garant für Frustration sein wird.

Der viertägige Kurs, abgehalten in zwei Blockveranstaltungen im Dezember und Februar, bietet im ersten, eher input-orientierten Modul einen theoretischen Einstieg in Grundlagen und Methodik der Menschenrechtsbildung. In der Zeit zwischen den beiden Modulen erarbeiten die TeilnehmerInnen in Partner- oder Gruppenarbeit Unterrichtseinheiten und Übungen zu selbst gewählten menschenrechtlichen Themen. Das zweite Modul im Februar ermöglicht den TeilnehmerInnen durch praktische Übungen und das Ausprobieren der selbst erarbeiteten Aktivitäten und Unterrichtseinheiten einen ersten Zugang zur Rolle der Menschenrechtslehrerin / des Menschenrechtslehrers. Wesentliche Elemente dieses Praxisteils sind das Lernen durch Probehandeln und das unmittelbare Feedback von TrainerIn und KollegInnen. Voraussetzung für die positive Absolvierung des Praktikums sind der Lehrauftritt im zweiten Block und die schriftliche Ausarbeitung der Unterrichtseinheit oder Übungssequenz.
 
Weitere Informationen finden Sie unter:  www.etc-graz.at

 

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